Wer eine Psychotherapie anfängt, hat zumeist jede Menge Fragen. Eine der wichtigsten lautet: Wie finde ich einen guten Therapeuten? Dabei sollte auf banal klingende Faktoren wie die Wohnortnähe bzw. gute Erreichbarkeit des Therapeuten geachtet werden, aber auch auf seine Qualifikationen und ggf. auf weitere Faktoren wie angebotene Fremdsprachen oder barrierefreien Zugang.

Frühzeitig mit der Therapeutensuche anfangen

Viele Menschen entschließen sich erst zu einer Therapie, wenn die Symptome schon länger bestehen und so unerträglich werden, dass ein normaler Alltag kaum mehr möglich ist. Das Problem: Einen Therapieplatz bekommt man in der Regel nicht sofort. Patienten müssen teils mehrere Monate warten, bis ein geeigneter Therapieplatz frei wird. Wer unter psychischen Problemen leidet, sollte also nicht zögern, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollten sich während der Wartezeit auf den Therapiebeginn die Beschwerden deutlich bessern, kann man seine Termine immer noch absagen. Der nächste Patient in der Warteschlange wird sich freuen!

Wo und wie suche ich einen Therapeuten?

Der Hausarzt oder ein anderer behandelnder Arzt kann seinen Patienten in der Regel Adressen geeigneter Therapeuten nennen. Auch die Krankenkassen haben Zugriff auf Therapeutenadressen in der Nähe des Patienten. Die klassische Google-Suche ist natürlich ebenfalls immer eine Möglichkeit. Daneben gibt es außer der Krankenkasse noch einige weitere Organisationen aus dem Gesundheitswesen, die bei der Therapeutensuche behilflich sein können. Dazu zählen:

Auf den genannten Websites kann man mit Hilfe eines Suchformulars den individuell am besten passenden Therapeuten finden. Da viele Therapien länger dauern als zunächst angenommen, sollte auf einen wohnortnahen und gut erreichbaren Therapieplatz geachtet werden. Der ideale Therapieplatz ist aber nicht nur abhängig vom Wohnort. Die genannten Suchdatenbanken bieten daher weitere Filtermöglichkeiten nach Therapieformen, Fremdsprachen, barrierefreiem Zugang und vielem mehr. Teils bieten die genannten Stellen auch eine Telefonberatung an.

Auf die Qualifikation des Therapeuten achten

Wichtig für Kassenpatienten: Der psychologische bzw. ärztliche Psychotherapeut benötigt unbedingt eine Kassenzulassung. Nur dann wird die Kasse die Kosten für die Therapie übernehmen. Die Berufsbezeichnungen „psychologische(r) Psychotherapeut(in)“ bzw. „ärztliche(r) Psychotherapeut(in)“ sind geschützt. Allein Absolventen eines mindestens vierjährigen Hauptfachstudiums der Psychologie dürfen sich so nennen. Dies dient der Qualitätssicherung. Oft haben psychologische und ärztliche Psychotherapeuten darüber hinaus weitere Qualifikationen erworben.

Sonstige Therapeuten, Heilpraktiker, Mediatoren und Coaches, die meist kein abgeschlossenes Psychologiestudium im Hauptfach vorweisen können, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen hat auf seiner Website eine gute Erläuterung der verschiedenen Berufsbezeichnungen zusammengestellt (Punkte 12 bis 20).

Die passende Therapieform

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur für bestimmte Behandlungsmethoden die Kosten. Diese sind Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Die Therapie kann als Einzel- oder als Gruppentherapie abgehalten werden.

Weitere anerkannte Therapieformen wie Musik- und Kunsttherapie, systemische und Gestalttherapie, Körper- und Bewegungstherapie werden mitunter im Rahmen stationärer Behandlungskonzepte angeboten und sind nur dann beizahlungsfrei.

Mit dem Therapeuten Kontakt aufnehmen

Um einen ersten Termin zu vereinbaren, ist die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail am sinnvollsten. Spontanbesuche sind in der Regel erfolglos, da die Therapeuten sich oft durchgängig in Sitzungen befinden und diese nicht für Terminvereinbarungen unterbrechen. Daher erreicht man häufig auch nur den Anrufbeantworter. Die meisten Therapeuten werden sich aber umgehend zurückmelden, um einen Termin zu vereinbaren.

Absagen von Therapeuten, die schon voll sind und keinen Therapieplatz anbieten können, sollte man schriftlich dokumentieren (Name des Therapeuten, Angabe zur Wartezeit bis Therapiebeginn, Datum und Uhrzeit des Telefonanrufs). Erhält man eine Vielzahl an Ablehnungen (mehr als fünf), wird die Kasse evtl. auf Grundlage der Dokumentation die Therapie in einer Privatpraxis genehmigen und bezahlen.

Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen?

Gesetzlich Versicherte müssen nicht unbedingt mit ihrer Kasse in Kontakt treten, wenn sie eine Psychotherapie anfangen. Die Krankenkasse ist aber ein guter Ansprechpartner, wenn es um die Suche nach einem geeigneten Therapeuten geht.

Bei privat Versicherten sind die Vorgänge je nach Kasse unterschiedlich. Hier ist ein Anruf bei der Krankenkasse in jedem Falle hilfreich. Die Ansprechpartner dort werden erklären, welche Schritte bis zum Therapiebeginn notwendig sind.

Probatorische Sitzungen

Der erste Termin beim Psychotherapeuten ist noch keine Therapiesitzung. Er dient dazu, gegenseitige Erwartungen abzuklären und zu überprüfen, ob Therapeut und Patient voraussichtlich gut zusammenarbeiten können. Der Therapeut wird zur Therapieform beraten, evtl. eine erste Einschätzung zur Therapiedauer abgeben und über Verlauf und Risiken der Therapie aufklären.

Psychotherapeut und Patient verbindet in der Regel ein monate- oder gar jahrelanges Vertrauensverhältnis. Nicht in jedem Fall passen Therapeut und Patient zusammen wie der Deckel auf den Topf. Deshalb kann jeder Versicherte bis zu fünf probatorische Sitzungen bei einem Psychotherapeuten seiner Wahl in Anspruch nehmen, quasi „zum Ausprobieren“. Diese Sitzungen werden nicht zur Therapie gezählt. Um probatorische Sitzungen zu vereinbaren, wendet man sich am besten direkt an den Therapeuten.

Der Therapeut kümmert sich selbst darum, dass die Kosten für die probatorischen Sitzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Während der probatorischen Sitzungen ist es jederzeit möglich, auch ohne Angabe von Gründen die Zusammenarbeit mit dem Therapeuten zu beenden. Für den Patienten beginnt dann die Suche nach einem geeigneten Therapieplatz von Neuem. Entscheidet sich der Patient nach den probatorischen Sitzungen dafür, die Therapie mit dem gewählten Therapeuten zu beginnen, klärt der Therapeut mit der Krankenkasse die Kostenübernahme und mit dem Patienten das weitere Vorgehen und die Therapieform.

Ergänzende Maßnahmen

Der Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe entsteht in der Regel nicht aus nur einem Grund heraus. Insofern ist es eine gute Idee, auch bei der Behandlung mehrere Wege zu gehen. Begleitende Maßnahmen zur Psychotherapie sind beispielsweise Meditation/autogenes Training, Coaching und Homöopathie.

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